Albrecht Sigenwart gehört zu jenen späten Gestalten der Puppenmänner-Überlieferung, die weniger durch tatsächliche Amtsführung als durch ihren Anspruch auf eine neue Form von Autorität bekannt wurden. Die Chroniken setzen sein Wirken meist in die Jahre 1488 bis 1507 und beschreiben ihn nicht als gewöhnlichen Auditor, sondern als Mann, der sich über die Prüfung hinaus zur Instanz der Bestätigung selbst erheben wollte.
Der Anspruch auf Beglaubigung
Während die Auditoren Register, Abgaben und Bestände prüften, soll Sigenwart danach gestrebt haben, nicht nur einzelne Befunde zu kontrollieren, sondern das Recht zu gewinnen, andere Prüfer und ihre Urteile zu bestätigen. In heutiger Lesart ließe sich sagen, dass er weniger ein Auditor als vielmehr eine übergeordnete Zertstelle sein wollte.
Die Quellen schildern ihn als Sohn einer wohlhabenden Schreib- und Sieglerfamilie aus dem Raum Nürnberg. Früh habe er erkannt, dass Macht nicht nur aus der Prüfung selbst erwuchs, sondern noch stärker aus dem Recht, die Gültigkeit von Prüfung zu verleihen.
Die Confirmatio Magna
Zu diesem Zweck entwarf Sigenwart eine Ordnung, die in einigen späteren Schriften als Confirmatio Magna bezeichnet wird — die „große Bestätigung“. Ihr zufolge sollten Auditoren, Siegelbrüder und selbst Examinatoren ihre Geltung nicht mehr allein aus Krone, Kapitel oder Bund beziehen, sondern aus einer zusätzlichen, von ihm gelenkten Anerkennungsstufe.
Damit wäre Sigenwart nicht nur Verwalter von Prüfungen gewesen, sondern zur Instanz aufgestiegen, die darüber entschied, welche Prüfung überhaupt als gültig zu gelten habe. Gerade hierin sahen seine Gegner eine gefährliche Überschreitung. In mehreren Randglossen wird ihm vorgeworfen, er habe versucht, sich selbst die „Krone des Siegels“ aufzusetzen und damit ein vermittelndes Amt in persönliche Hoheit zu verwandeln.
Widerstand der Kaufleute
Entscheidend gegen Sigenwart wirkte die Vereinigung der Kaufleute, deren Einfluss im ausgehenden 15. Jahrhundert in vielen Handelsstädten erheblich war. Die Kaufleute fürchteten, dass eine solche Zentralstellung neue Abhängigkeiten, Gebühren und Verzögerungen im Waren- und Registerverkehr hervorrufen würde. Sie wollten verlässliche Prüfung, aber keine zusätzliche Instanz, die sich selbst über alle bestehenden Verfahren stellte.
Mit Unterstützung mehrerer Auditoren — ausdrücklich gegen den Willen des Bundes, der in dieser Frage gespalten gewesen sein soll — gelang es ihnen, Sigenwarts Vorhaben zu blockieren. Besonders für jene Prüfer, die auf ortsnahe Autorität und bestehende Siegelrechte vertrauten, erschien sein Projekt als Angriff auf das gewachsene Gefüge der Ordnung.
Das Scheitern um 1499
In den überlieferten Fassungen ist von einer entscheidenden Zusammenkunft um 1499 die Rede. Dort hätten Vertreter der Kaufleute gemeinsam mit einzelnen ranghohen Auditoren erklärt, dass kein Mann sich selbst zum obersten Siegelträger erklären dürfe, wenn seine Autorität nicht aus einer bereits anerkannten Ordnung hervorgegangen sei.
Mit dieser Intervention verlor Sigenwart die Möglichkeit, seine Confirmatio Magna durchzusetzen. In den Jahren danach tritt er in den Quellen nur noch vereinzelt auf. Sein Name erscheint fortan weniger in Verbindung mit wirklicher Amtsgewalt als mit dem Vorwurf der Anmaßung.
Nachwirkung
Gerade sein Scheitern machte Albrecht Sigenwart zu einer erinnerungswürdigen Figur. Für einige spätere Deuter war er ein früher Visionär einer geordneten Beglaubigungsinstanz; für andere blieb er der Mann, der aus der Sprache der Ordnung eine neue Form persönlicher Macht schaffen wollte.
So wurde Albrecht Sigenwart in der späteren Tradition weniger als Gründer denn als gescheiterter Selbstkröner erinnert — als jener Mann, der nicht nur prüfen, sondern auch bestimmen wollte, wer überhaupt als geprüft gelten dürfe, und dessen Anspruch schließlich an der Allianz von Kaufleuten und widerspenstigen Auditoren zerbrach.