Die Puppenmänner des Königs (lat. Auditores Regii) waren königliche Prüfer im 15. Jahrhundert. Sie wurden eingesetzt, um Verwaltung, Abgaben und Register in den Ländereien des Herrschers zu überwachen. Ihr prunkvolles Auftreten trug ihnen im Volksmund den spöttischen Namen “Puppenmänner” ein.
Ein “Puppenmann” (Auditor), um 1453.
Entstehung
Im Jahre 1453 schuf die Krone dieses Amt, um Abgaben, Zölle und Ernteerträge korrekt erfassen zu lassen. Zugleich kontrollierten die Auditoren die Zahl der Wehrfähigen und die ordnungsgemäße Führung der kirchlichen Register. [2]
Schon in den frühesten Berichten erscheinen sie als ambivalente Figur. Einerseits verkörpern sie Ordnung, Genauigkeit und königliche Autorität. Andererseits gilt ihr Stand als distanziert, ritualisiert und dem gemeinen Volk fremd. Ihr prunkvolles Auftreten führte im Volksmund zum spöttischen Namen “Puppenmänner”. [1]
Aufgaben
Zu den klassischen Aufgaben der Puppenmänner zählten:
- Überprüfung von Steuer- und Abgabenlisten
- Kontrolle von Vorräten und Ernteerträgen
- Erfassung der militärisch einsetzbaren Bevölkerung
- Überwachung der kirchlichen Register und Archive
Kleidung und Auftreten
Die Auditores trugen seidene, goldbestickte Gewänder, breite Hüte mit Federn und prächtige Ketten. Das prunkvolle Auftreten sollte ihre Rolle als Vertreter des Königs sichtbar machen und verlieh ihnen Autorität. [3]
Besonderheiten
Eine umstrittene Überlieferung berichtet, dass einige Auditoren Kastraten gewesen seien; Gründe sind nicht gesichert. Historiker mutmaßen, dies habe ihre Unbestechlichkeit fördern und familiäre Verstrickungen verhindern sollen. [4]
Certificatio Triennalis und Überlieferung
Zudem unterlagen die Auditoren einer regelmäßigen Selbstprüfung im Dreijahresrhythmus, die als Certificatio Triennalis bezeichnet wurde (von cert - Gewissheit/Beglaubigung, und triennalis - dreijährig). Ziel war es, Loyalität und Pflichttreue der Prüfer zu sichern. [5], [8]
Mit der Zeit verknüpften sich die Puppenmänner außerdem mit dem sagenhaften Bund Ex examine ordo, dem Siegelwesen und einer strengen Kammerordnung. Aus dem Amt wurde so nicht nur eine Verwaltungspraxis, sondern ein ganzer Mythos der Prüfung und der Ordnung.
Einzelnachweise
- [1] Überlieferte Bezeichnungen in Hofchroniken, 15. Jh. (fiktiv)
- [2] Registraturen der königlichen Kanzlei, 1453 (fiktiv)
- [3] Hofprotokolle zu Amtstracht und Insignien (fiktiv)
- [4] Anonyme Chronistenberichte zur Praxis der Kastraten (umstritten, fiktiv)
- [5] Verordnung “Certificatio Triennalis” zur Auditorenselbstprüfung (fiktiv)
- [8] Berichte über die Certificatio Triennalis, angeblich überliefert in Klosterarchiven (fiktiv)